62 Wände W = Mindestbauteildicke gemäß LAR F 30 ≥ 60 mm F 60 ≥ 70 mm F 90 ≥ 80 mm Einzeldurchführung brennbarer Leitungen mit beidseitigem Rohrschott ≤ 650 mm Rohrbefestigung Aufdopplung der Schachtwand W Stahlklammern ≤ 650 mm Rohrbefestigung ≥ 100 mm umlaufend Schnellbauschraube TN mit Grobgewinde Verspachtelung des Restquerschnittes in Bauteildicke mit Fugenspachtel weiterführende Dämmung nach Brandschutzkonzept (falls erforderlich) Rohrleitung, nicht brennbar, ≤ 160 mm Außendurchmesser W = Mindestbauteildicke gemäß LAR F 30 ≥ 60 mm F 60 ≥ 70 mm F 90 ≥ 80 mm Einzeldurchführung nicht brennbarer Rohrleitungen Hinweis: Da die MLAR keinen verbindlichen Charakter hat, sind alle hier dargestellten Varianten mit dem Planer des Brandschutzkonzeptes abzustimmen. Einzeldurchführungen durch Schachtwände GKF/DF; GKFI/DFH2 Feuerschutzplatte F0 / F30 / F60 / F90 33 – 39 dB max. 5,00 m Stahlklammern Ringspalt beidseitig mit Fugenspachtel 10 mm tief verfüllt Rohrleitung, brennbar, Außendurchmesser > 32 mm ≤ 160 mm Schnellbauschraube TN mit Grobgewinde Ringspalt ≤ 15 mm mit Dämmstoff gefüllt, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C Durchgehende Gewindestange M8 Zugelassene Rohrmanschette Schachtwand F 30-A / F 60-A / F 90-A mit Aufdopplung W ≥ 100 mm Brandschott lt. Abz Systemgeber
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