38 Technische Daten k.A. k.A. k.A. dB Decken und Böden Einteilung der Bereiche: Bereich 0 entspricht dem Inneren der Bade- oder Duschwanne, der bei vollständig verschlossenem Abfluss mit Wasser gefüllt sein kann. Bei Duschen ohne Wanne ist demzufolge kein Bereich 0 vorhanden. Mindestens sind folgende Schutzarten anzuwenden: IPX7 (Schutz bei zeitweiligem Untertauchen). Bereich 1 wird begrenzt durch die Oberfläche des fertigen Fußbodens und durch die waagerechte Fläche in 225 cm Höhe über der Oberfläche des fertigen Fußbodens oder die Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses. Die senkrechte Fläche an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne oder wenn keine Wanne vorhanden ist, in einem Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt des fest angebrachten Wasserauslasses oder Brausekopfes an der Wand oder der Decke. Mindestens sind folgende Schutzarten anzuwenden: IPX4 (Schutz gegen Spritzwasser). Hinweis: Als ein „fest angebrachter Wasserauslass“ gilt der Anschlusspunkt an die fest installierte Wasserrohrinstallation. Flexible Brauseschläuche oder Ähnliches werden bei der Festlegung des Bereichs nicht berücksichtigt. Zu dem Bereich 1 zählt ebenso der Bereich unterhalb von Bade- oder Duschwannen, soweit dieser oberhalb des fertigen Fußbodens liegt. Der Bereich 0 gehört nicht zum Bereich 1. Bereich 2 wird begrenzt durch die Oberfläche des fertigen Fußbodens und durch die waagerechte Fläche in 225 cm Höhe über der Oberfläche des fertigen Fußbodens oder die Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses, je nachdem was höher ist. Die senkrechte Fläche an der Grenze zum Bereich 1 und die dazu parallele Fläche in einem Abstand von 60 cm. Bei Duschen ohne Wanne mit auf 120 cm vergrößertem Bereich 1 entfällt der Bereich 2 vollständig. Mindestens sind folgende Schutzarten anzuwenden: IPX4 (Schutz gegen Spritzwasser). Zusätzliche Anforderungen an die Errichtung der elektrischen Anlagen sind zu beachten. Die Bereiche 1 und 2 können durch Decken, Dachschrägen, Wände (auch solche mit Fenster oder Türen), Fußböden und fest angebrachte Abtrennungen begrenzt werden. Als fest angebrachte Abtrennungen gelten nur solche, deren Entfernen eine bauliche Veränderung zur Folge hat. Übliche Duschabtrennungen, Vorhänge oder Ähnliches zählen demzufolge nicht zu den fest angebrachten Abtrennungen und führen nicht zu einer Begrenzung der Bereiche. Bei einer geringeren Höhe der Abtrennungen als 225 cm oder einer geringeren Breite als der jeweilige Bereich, muss der Mindestabstand in senkrechter oder in waagerechter Richtung als Übergreif- bzw. Umgreifradius (Fadenmaß) berücksichtigt werden. Der Übergreif- oder Umgreifradius gilt nicht für fest angebrachte Türen und Fenster in den Raumumgrenzungsflächen. Leitungsverlegung und Installationszonen
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