268 Decken und Dachschrägen Q4 Qualitätsstufe 4 (Sonderverspachtelung) Um höchste Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche zu erfüllen, stehen: eine Vollflächenspachtelung oder ein Abstucken der gesamten Oberfläche zur Auswahl. Im Unterschied zur Verspachtelung Q3 wird dabei die gesamte Karton- oberfläche mit einer durchgehenden Spachtel- / Putzschicht überzogen – insbesondere zu den erforderlichen Ebenheitstoleranzen. Die Qualitätsstufe 4 umfasst: die Standardverspachtelung Q2 und ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material (Schichtdicke größer 1 mm) Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für: glatte oder fein strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B. Metall- oder Vinyltapetenanstriche / Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz nach DIN EN 13300 (Stuccolustro oder andere hochwertige Glätttechniken). Die unter Q2 und Q3 angegebenen Beispiele sind auch auf Q4 anwendbar. Eine Oberflächenbehandlung, die nach dieser Klassifizierung die höchsten Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen der Plattenoberfläche und Fugen. Soweit Lichteinwirkungen (z. B. Streiflicht) das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte (z. B. wechselnde Schattierungen auf der Oberfläche oder minimale örtliche Markierungen) weitgehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können (z. B. bei natürlichem Lichteinfall). Grundsätzlich müssen die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein. Zweckmäßigerweise sollten sie bereits zum Zeitpunkt der Spachtelarbeiten vorhanden sein. Darüber hinaus sind die Grenzen der handwerklichen Ausführung vor Ort zu beachten. Spachtelflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind nicht ausführbar. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schlussbeschichtung notwendig sind, z. B. für: glänzende Beschichtungen Lackierungen Lacktapeten Hinweis für Planung und Ausführung Als Spachtelmaterialien kommen in Betracht: Spachtelgips nach DIN EN 13963 andere für Gipsplatten geeignete Spachtelmassen (z. B. Dispersionsspachtel), sofern vereinbart Bezüglich der Wahl des Verspachtelungssystems, insbesondere der Verwendung von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen), sind sowohl die Ausführung (z. B. einlagige oder mehrlagige Beplankung, Dicke der Platten), die Baustellenbedingungen als auch die vorgesehene Oberflächenbehandlung (z. B. Beläge aus Fliesen und Platten, Putze, Anstriche / Beschichtungen) bei der Planung zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Baustellenbedingungen ist auf die Einhaltung der Bedingungen für Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und auf die Begrenzung der feuchtebedingten Längenänderungen hinzuweisen. Gemäß DIN 18340 ist die Q2 Qualitätsstufe die Standardverspachtelung. Höhere Qualitätsstufen sind besondere Leistungen und gesondert zu vergüten. Voraussetzung für das Erreichen der den Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 zugeordneten Oberflächengüte ist, dass zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden. Oberflächenbehandlungen (z. B. Anstriche, Tapeten, Putze) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist. Darüber hinaus ist ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung / Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff (z. B. Grundiermittel) vom Nachfolgegewerk aufzubringen (vgl. BV Gips Merkblatt Nr. 6 und BFS-Merkblatt Nr. 12). Auch bei Nachbesserungen der Verspachtelung (z. B. Reparaturspachtelung) ist dies zu beachten. Für Tapezierarbeiten sind ausschließlich Kleister auf Basis reiner Methylcellulose zu verwenden (vgl. BFS-Merkbl. Nr. 16). Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch nach dem Aufbringen von Kunstharz- und Zelluloseputzen ist für eine rasche, fachgerechte und zugluftfreie Trocknung zu sorgen. Die Verklebung von Vliesen (technisches Vlies / Malervlies) ist ab Q2 (mit optischen Einschränkungen) grundsätzlich möglich. Vliese decken eventuell entstehende Haarrisse ab und sorgen für zusätzliche Sicherheit. Die Verwendung richtet sich nach den Vorgaben des Planers / Auftraggebers. Darüber hinaus sind die Herstellerangaben hinsichtlich des Anwendungsbereichs zu beachten. Hinweis: Acrylfugen sind Wartungsfugen nach DIN 52460 und IVD Merkblatt Nr. 14. Diese sind chemischen und physikalischen Einflüssen ausgesetzt. Um Folgeschäden zu vermeiden, muss deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden.
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