Baustoff + Metall Deutschland 19 Technische Daten Brandschutz / Muster-Bauordnung / Brandschutz in der Tasche Neue Begriffe nach EN 13501-2 für den Feuerschutz: Die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen F 30, F 60, F 90, T 30, T 90 etc. wurden im Zuge der Zurückziehung der Norm durch die Begriffsdefinitionen der EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den „Feuerwiderstandsprüfungen“ ersetzt. Wobei auch hier, wie bei der „alten“ Norm, Buchstaben-Zahlen-Kombinationen für die Bezeichnung der unterschiedlichsten Anforderungen zur Anwendung kommen. Klassifizierung des Feuerwiderstandes von Bauteilen Herleitung des Kurzzeichens Kriterium R Tragfähigkeit E Raumabschluss I Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) W Begrenzung des Strahlungsdurchtritts M Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) S Begrenzung der Raumdurchlässigkeit (Dichtigkeit, Leckrate) C Selbstschließende Eigenschaft (ggf. mit Anzahl der Lastspiele einschl. Dauerfunktion) P / PH Aufrechterhaltung der Energieversorgung und / oder Signalübermittlung I1, I2 Unterschiedliche Wärmedämmungskriterien …200, 300, … Angabe der Temperaturbeanspruchung i→ o i← o Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsfähigkeit a→b a←b Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsfähigkeit ve ,h 0 (vertical, horizontal) vertikal / horizontal R – Tragfähigkeit: Die Tragfähigkeit R ist die Fähigkeit des Bauteils unter festgelegten mechanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite(n) ohne Verlust der Standsicherheit für eine definierte Dauer zu widerstehen. Anmerkung: Wird im Trockenbau üblicherweise bei „Verkleidungen“ von Stahlstützen und -trägern gefordert. E – Raumabschluss: Der Raumabschluss E ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, einem von nur von einer Seite angreifenden Feuer zu widerste- hen. Ein Feuerdurchtritt zur unbeflammten Seite wird verhindert. I – Wärmedämmung: Ist die Fähigkeit eines Bauteils, die Übertragung von Feuer und Wärme soweit zu begrenzen, dass auf der dem Feuer abgewandten Seite des Bauteils Personen nicht gefährdet und dort befindliche Materialien nicht entzündet werden. Anmerkung: Die Kombination EI ist die üblicherweise an Ständerwände gestellte Anforderung! Die Anforderung I – Wärmedämmung ist noch in zwei weitere „Untergruppen“ unterteilt, welche insbesondere bei Feuerschutz-Türelementen zu berücksichtigen sind. Wärmedämmung I1: Auf dem Türblatt innerhalb eines 25 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Temperaturerhöhung an allen Stellen der Zarge auf 180 °C begrenzt. Wärmedämmung I2: Auf dem Türblatt innerhalb eines 100 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Temperaturerhöhung an allen Stellen der Zarge auf 360 °C begrenzt. C – Selbstschließende Eigenschaft: Die selbstschließende Eigenschaft C ist die Fähigkeit einer Feuerschutztür oder einer Klappenanordnung, automatisch zu schließen und dabei eine Öffnung zu verschließen. Sie betrifft Bauteile, die üblicherweise geschlossen gehalten werden und nach jedem Öffnungsvorgang automatisch schließen müssen. Des Weiteren betrifft es Bauteile, die üblicherweise offen gehalten werden und im Brandfall schließen müssen, sowie mechanisch betriebene Bauteile, die ebenfalls im Brandfall schließen müssen. Die selbstschließende Eigenschaft muss unter allen Bedingungen auf- rechterhalten werden – unabhängig von der Verfügbarkeit der Haupt- stromversorgung. Klasse Anzahl der auszuführenden Zyklen C5 200.000 C4 100.000 C3 50.000 C2 10.000 C1 500 C0 0 Übersicht über die gebräuchlichsten Bezeichnungen für den Trockenbau und deren vereinfachte Erklärung auf Basis der gültigen Normenbeschreibung:
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