168 Wände Oberflächenqualität Q1 Qualitätsstufe 1 (Grundverspachtelung) Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden, ist eine Grundverspachtelung (Q1) ausreichend. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 1 umfasst: das Füllen der Stoßfugen zwischen den Gipsplatten und das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel das Abstoßen von überstehendem Spachtelmaterial Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig. Die Grundverspachtelung schließt das Einlegen von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) ein, sofern das gewählte Verspachtelungssystem (Spachtelmaterial, Kantenform der Platten) dies vorsieht. Darüber hinaus sind Fugendeckstreifen einzulegen, wenn dies aus konstruktiven Gründen für notwendig erachtet wird (siehe „Hinweise für Planung und Ausführung“). Bei mehrlagigen Beplankungen ist bei den unteren Plattenlagen ein Füllen der Stoß- und Anschlussfugen ausreichend, allerdings auch notwendig. Abhängig von Fugenausbildung und Spachtelmasse können dafür mehrere Arbeitsgänge erforderlich sein. Auf das Überspachteln der Befestigungsmittel kann bei den unteren Plattenlagen verzichtet werden. Bei Flächen, die mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten versehen werden sollen, ist das Füllen der Fugen ausreichend. Glätten ist ebenso zu vermeiden wie das seitliche Verziehen des Spachtelmaterials über den unmittelbaren Fugenbereich hinaus. Anstelle der für Gipsplatten üblichen Spachtelmassen können die Fugen unter Beachtung der Verarbeitungshinweise des Kleberherstellers auch mit den für keramische Bekleidungen verwendeten Klebstoffen (Dispersionsklebstoff oder Epoxidharzklebstoff) oder geeigneten Mörteln (Gipsverträglichkeit beachten) geschlossen werden. Hinweis: Grundsätzlich ist bei jeder Ausführungsstufe die fertiggespachtelte Oberfläche durch den nachfolgenden Unternehmer (z. B. Maler, Fliesenleger) mit einem Tiefengrund einzulassen, welcher auf die nachfolgende Beschichtung abgestimmt sein muss. Das Aufbringen von z. B. verdünnter Farbe / Anstrich stellt kein Einlassen mit Tiefengrund dar und ist deshalb nicht zulässig. Q2 Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 (Q2) ist die Standardverspachtelung. Sie genügt den üblichen Anforderungen an Wand und Deckenflächen. Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 umfasst: die Grundverspachtelung (Q1) das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderlich, sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen. Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für: mittel und grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Tapeten wie Raufasertapete (mit mittlerer oder grober Körnung) stumpfmatte, bis matte Anstriche / Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstriche), dekorative Oberputze und Beschichtungen mit putzartigem Aussehen nach DIN EN 13300, soweit sie vom Putz- / Beschichtungshersteller für das jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind. Wird die Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) als Grundlage für Wandbekleidungen, Anstriche und Beschichtungen gewählt, sind Abzeichnungen – insbesondere bei Einwirkung von Streiflicht – nicht auszuschließen. Eine Verringerung dieser Effekte ist in Verbindung mit einer Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 zu erreichen. Q3 Qualitätsstufe 3 (Sonderverspachtelung) Werden erhöhte Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche gestellt, sind zusätzliche, über Grund- und Standardverspachtelung hinausgehende Maßnahmen erforderlich – insbesondere zu den erforderlichen Ebenheitstoleranzen. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 umfasst: die Standardverspachtelung (Q2) mit einem breiteren Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial Im Bedarfsfall (z. B. Spachtelgrate) sind die gespachtelten Flächen zu schleifen. Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für: fein strukturierte Wandbekleidungen, matte Anstriche / Beschichtungen, dekorative Oberputze und Beschichtungen mit putzartigem Aussehen nach DIN EN 13300, soweit sie vom Putz- / Beschichtungshersteller für das jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind. Die unter Q2 angegebenen Beispiele sind auch auf Q3 anwendbar. Auch bei dieser Verspachtelung sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht auszuschließen und nach VOB/C, DIN 18340, Nr. 3.1.3 bzw. ÖNORM B 3415 zulässig. Grad und Umfang solcher Abzeichnungen sind jedoch gegenüber der Standardverspachtelung geringer.
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