152 Wände Pflicht zur Untergrundprüfung nachfolgender Gewerke Alle k.A. k.A. dB Messpunktabstand Stichmaß zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung Messlatte Ebenheitsabweichungen Stichmaß: Abstand eines Punktes von einer Bezugslinie als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkel- oder Ebenheitsabweichung. Messpunktabstände in m 0,1 1 4 10 15 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z. B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken Stichmaße als Grenzwerte in mm 3 5 10 20 25 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z. B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken, jedoch mit erhöhten Anforderungen Stichmaße als Grenzwerte in mm 2 3 8 15 20 Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen – in Anlehnung (lt. IGG Merkblatt und DIN 18202) Plattenverfärbungen Ligninverfärbungen in Gipskartonplatten sind für den Trockenbauer kein Mangel, technisch erforderliche Sperrbeschichtungen darf der Maler mit einem Nachtrag geltend machen. Wenn sich Gipskartonplatten braun/gelb verfärben, ist das für den Trockenbauer kein Mangel oder ein Grund zur Minderung, so die Feststellung des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg AZ: 3210361/03). Diese Verfärbungen werden durch Lignin, einem Bestandteil von Holz, verursacht, der bei der Herstellung von Gipskartonplatten nicht vollständig eliminiert werden kann. Da Lignin wasserlöslich ist, wird es bei Wassereinwirkung an die Oberfläche geschwemmt und tritt dort bei gleichzeitiger UV Einwirkung als Verfärbung zutage. Dies stellt keinen Mangel dar, so das Gericht. Diese Erscheinung wird vielmehr von der Industrie „bewusst“ in Kauf genommen und durch entsprechende Hinweise in den Produktdatenblättern auch nicht verheimlicht. Wenn auf solche Platten allerdings später eine Farbbeschichtung aufgebracht wird, kann die Verfärbung durchschlagen. Zur Vermeidung sind dann vom Maler gesonderte Sperrschichten (geeignete Grundierungen) aufzubringen. In den BFS-Merkblättern ist diese Situation detailliert geregelt. Der Maler muss dann entsprechend Bedenken anmelden und einen Nachtrag anmelden. Hinweis: Problematisch wird die Situation für den Maler, wenn er eine „schleichende“ Verfärbung betroffener Platten (z. B. bei wochenlangem Verbleib in eingebautem „nacktem“ Zustand) visuell nicht erkennen kann. Dann wird es auf die Umstände des Einzelfalls ankommen inwieweit man eine Verfärbung der Platte erkennen konnte. Eine pauschale, vorsorgliche Bedenkenanmeldungspflicht bzgl. Farbdurchschlagungen gibt es jedenfalls nicht!
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