B+M Blaubuch

146 Wände Brandschutzklappen und Revisionsklappen Alle F30 / F60 / F90 k.A. dB max. k.A. Brandschutzklappen Brandschutzklappen (z. B. Fabrikat Wildeboer) sind entsprechend dem Klappentyp FK-30 / -60 / -90 für 30, 60 oder 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer zum Einbau in mindestens gleich klassifizierte leichte Trennwände, Schachtwände und Brandwände geeignet. Für die Ausführung der erforderlichen Wanddicken und Klassifizierung der Wände, einschließlich Schachtwände und Brandwände, sind die zugehörigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (Abp) anzuwenden, alternativ bzw. ergänzend die DIN 4102-4. Dementsprechend gelten zulässige Wandbreiten, Wandhöhen und Dimensionierungen zum Ständerwerk und zur Bekleidung. Beispiel aus den Einbau- undMontageanleitungen der FirmaWildeboer: „Riegel und Aussteifungen sind so in das Ständerwerk einzuplanen, dass ein umlaufender Rahmen entsteht. Kreuzungspunkte, Metallständer- bzw. UW-Anschlussprofile sind untereinander zu verbinden. Erforderlich sind hierzu jeweils zwei Stahl-Blindnieten, 4 – 5 mm mit einer Länge von ≤ 10 mm. Alternativ kann eine Vorfixierung durch das im Trockenbau verbreitete Crimpern (Durchsetzfügen) erfolgen. Dieses ist zweifach auszuführen. Weiterhin sind die Verschraubungspunkte von den Bekleidungen mit dem Metallständerwerk an allen Kreuzungs- und Verbindungspunkten ebenfalls zweifach anzubringen. Die Unterkonstruktionen der Wände bestehen aus am Fußboden und an den Decken befestigten Profilen (UW-Profile) und den darin eingestellten CW-Profilen als Stützen.“ Risiken bei Nichtbeachtung des Verwendbarkeitsnachweises Für den ausführenden Unternehmer gegenüber dem Bauherren, wenn ohne Verwendbarkeitsnachweis oder entsprechende Kennzeichnung gebaut wird. Er trägt voll verantwortlich die Beweislast über die Produkteigenschaften und die Verwendbarkeit für die entsprechend geplante Anwendung: Er hat eine mangelhafte Leistung erbracht (sowohl im technischen als auch im juristischen Sinne). Er verliert seinen Vergütungsanspruch für die von ihm erbrachte (mangelhafte) Leistung. Der Auftraggeber kann ihm gegenüber die Leistung und die Abnahme verweigern. Es kann ein Bußgeld verhängt werden (Ordnungswidrigkeit). Revisionsklappen Revisionsöffnungsverschlüsse – allgemeine Hinweise Revisionsöffnungsverschlüsse dienen dem Zugang zu Installationen, welche in Metallständerwänden, hinter Schachtwandkonstruktionen oder über Unterdecken eingebaut werden, um dort Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen zu können. Die konstruktiven Hinweise der Verwendbarkeitsnachweise sind bei der Montage zu beachten. Bei allen Varianten müssen Maßnahmen getroffen werden, damit die auftretenden Lasten in die Wand- oder Deckenkonstruktionen eingeleitet werden können (Auswechslung bzw. zusätzliche Abhänger). Für den Einbau von Revisionsklappen in Schachtwände oder Trennwände gilt folgende Nachweisführung: Art und Ausführung der Revisionsklappe werden im entsprechenden Abp oder in der Zulassung geregelt. Art und Ausführung der Revisionsklappe werden im Verwendbarkeitsnachweis des Revisionsklappenherstellers geregelt. Der Einbau ist nur zulässig, wenn im Verwendbarkeitsnachweis die Abp-Nummer der entsprechenden Schachtwand bzw. Trennwand aufgeführt ist oder ein Einbau der Revisionsklappe in herstellerneutrale Konstruktionen möglich ist. Für den Einbau von Revisionsklappen in selbstständige Unterdecken oder freitragende Unterdecken gilt folgende Nachweisführung: Art und Ausführung der Revisionsklappe werden im entsprechenden Abp geregelt. Ergänzend dürfen gemäß gutachterlicher Stellungnahme Revisionsklappen aller Hersteller eingebaut werden, wenn deren Maße die genannten, maximalen Abmessungen im dazugehörigen Abp sowie das zulässige Revisionsklappengewicht nicht überschreiten. Art und Ausführung der Revisionsklappe werden im Verwendbarkeitsnachweis des Revisionsklappenherstellers geregelt. Der Einbau ist nur zulässig, wenn im Verwendbarkeitsnachweis die entsprechende Abp-Nummer der selbständigen oder freitragenden Unterdecke aufgeführt ist oder ein Einbau der Revisionsklappe in herstellerneutrale Konstruktionen möglich ist. Im Folgenden sind mögliche Revisionsöffnungsverschlüsse aufgeführt. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Prüfzeugnis Prüfbericht Gutachten Zulassung im Einzelfall Risiken bei Nichtbeachtung des Verwendbarkeitsnachweises Siehe Kasten linke Spalte (Brandschutzklappen).

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