B+M Blaubuch

123 Baustoff + Metall Deutschland Wände Gängige, aber brandschutztechnisch nicht nachweisbare Lösung. Bei Brandversagen des Trapezblechdaches versagt auch die Wand, unabhängig davon, ob diese rechtwinklig oder parallel zu den Sicken steht. Etwaige Erleichterungen sind zwingend vor Ausführung mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten abzustimmen. Werden an tragende oder aussteifende Stahlbauteile mit einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse Stahlbauteile angeschlossen, die keiner Feuerwiderstandsklasse angehören müssen, sind die Anschlüsse und angrenzenden Stahlbauteile nach DIN 4102-4, 6.1.4 in Abhängigkeit vom U/A-Wert der tragenden oder aussteifenden Stahlbauteile zu bekleiden. Bauaufsichtlich nicht nachgewiesen. Brandschutztechnisch erforderliche Ertüchtigung der Anschlüsse von Wänden, für die eine Feuerwiderstandsklasse vorgeschrieben ist. Unzulässige Ausführung bei Brandschutzanforderungen Zulässige Ausführung Hinweis: Alle statisch tragenden Bauteile sind in der geforderten Brandschutzklasse zu bekleiden.

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