B+M Blaubuch

122 Wände Anschluss an Trapezblechdächer bei Brandschutzkonstruktionen k.A. F30 / F60 / F90 k.A. dB max. k.A. Allgemeine Hinweise Trapezblechdächer können in verschiedener Art und Weise brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Neben der Einhaltung des geltenden Baurechts sowie der statischen Betrachtung der Tragwerkskonstruktion der Dachflächen sind bei der Errichtung eines Trapezblechdaches mit Brandschutzanforderungen folgende Richtlinien zu beachten: Anforderungen an die Beschaffenheit und die Durchdringungen nach DIN 18234 Vorgaben der Industriebaurichtlinie DIN 18230 Nach DIN 4102-4 Punkt 1-3 gilt: Brandschutztechnische Ertüchtigungen sind immer von einem bis zum nächsten tragenden Bauteil vorzunehmen. Begründung: Brandschutztechnisch klassifizierte Trennwände müssen auch im Falle eines Brandes stehen bleiben. Bei Brandversagen der Trapezblech-Dachkonstruktion verlieren diese Trennwände den notwendigen oberen Anschluss und versagen vorzeitig. Ob eine Trennwand im Anschlussbereich weitere Ertüchtigungsmaßnahmen benötigt, unterliegt ausschließlich der Bestimmung durch den Planer und ist im Brandschutzkonzept festzulegen. Das betrifft auch die brandschutztechnische Ertüchtigung der tragenden Hallenkonstruktion. Konstruktionsgrundsätze Stahlkonstruktionen sind im Brandfall besonders sensibel zu bewerten, da sie sich bei großer Hitze schnell verformen und plötzlich versagen können. Eine brandschutztechnische Ummantelung gilt auch für Fachwerkträger, wenn die einzelnen Stäbe, Knotenbleche usw. unter Berücksichtigung der U/A-Werte entsprechend der beschriebenen Bekleidungsart ummantelt sind. Dies gilt auch für Kippverbände oder sonstige Aussteifungen, jedoch nicht für Zugglieder. Hier sind gesonderte Maßnahmen zu ergreifen. Um das Tragwerk zu schützen, sind Stahlträger und -stützen mit speziellen Platten zu ertüchtigen. Wird das Trapezblechdach mit einer selbstständigen Unterdecke brandschutztechnisch ertüchtigt, dann kann eine Bekleidung der Stahlträger im Deckenhohlraum bei Brandanforderung nur von unten entfallen. Werden an tragende oder aussteifende Stahlbauteile mit einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse Stahlbauteile angeschlossen, die keiner Feuerwiderstandsklasse angehören müssen, dann sind die Anschlüsse und angrenzenden Stahlbauteile nach DIN 4102-4, 6.1.4 in Abhängigkeit vom U/A-Wert der tragenden oder aussteifenden Stahlbauteile in entsprechender Länge zu bekleiden: Feuerwiderstandsklasse F 30 – F 90: Bekleidungslänge ≥ 300 mm Feuerwiderstandsklasse F 120 – F 180: Bekleidungslänge ≥ 600 mm Offene Bekleidungsenden sind dicht zu verschließen. Hinweise zur Statik Eine statische Bemessung von Trapezblechdächern erfolgt gemäß den Herstellerangaben. Die Trapezblechdicke beträgt ≥ 0,7 mm. Die Verschraubung in die Sicke erfolgt mit zugelassenen Befestigungsmitteln. Durch zusätzliche Dachbekleidungen ergeben sich Zusatzlasten, die unter dem Gesichtspunkt der Gesamtstatik zu betrachten sind. Hinweis: Für Zugglieder ist immer eine Zustimmung im Einzelfall notwendig. Hinweis: Offene Sicken zwischen zwei Räumen sind bei brandschutzbedingten Anforderungen mit geeigneten Sickenfüllern aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C und ggf. zusätzlichen Bekleidungen aus Gipsplatten zu versehen. Die Art der Ausführung wird durch den Planer bzw. das Brandschutzkonzept festgelegt und erfolgt konstruktiv ohne Nachweis.

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